Stufenpflegschaft

Für Eltern ist die Stufenpflegschaft (als Fortsetzung der Klassenpflegschaft der Sekundarstufe I) eine gute Möglichkeit abzusprechen, in welchen Bereichen in der Schule sie sich engagieren wollen. Darüber hinaus erhalten sie hier wichtige Informationen über Unterrichtsinhalte und Lernmittel sowie über alles, was die Jahrgangsstufe ihres Kindes betrifft. Die Stufenpflegschaft tagt in der Regel einmal pro Halbjahr, kann aber bei Bedarf auch häufiger zusammentreten.

Da in der Oberstufe kein Klassenverband mehr besteht, bilden die Eltern der Schüler_innen jeder Jahrgangsstufe die Jahrgangsstufenpflegschaft. Die Jahrgangsstufenpflegschaft wählt für je 20 „angefangene“ Schüler_innen eine Vertreterin oder einen Vertreter für die Schulpflegschaft, das heißt für 61 Schüler_innen werden 4 Vertreterinnen und Vertreter gewählt. Für jede Vertreterin oder jeden Vertreter wird eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter gewählt.