Konzept zum Einsatz digitaler Endgeräte an der Gertrud- Koch-Gesamtschule ab der Jahrgangsstufe 7
- Die digitale Ausstattung der Schule
Die Gertrud-Koch-Gesamtschule verfügt aktuell über ca. 300 iPads, die von den Lehrkräften für den Unterricht ausgeliehen werden können. In jedem Klassen- und Fachraum steht eine digitale Tafel zur Verfügung, es gibt keine Kreidetafeln. Die allgemeine Nutzung digitaler Medien ist dem Medienentwicklungsplan der Schule zu entnehmen. Der regelmäßig aktualisiert wird.
Ab der Jahrgangsstufe 7 strebt die Schule seit dem Schuljahr 22/23 eine 1:1 Ausstattung der Klassen an. Der Unterricht vollzieht sich im Rahmen von iPad-Klassen, in denen die Schülerinnen und Schüler iPads als digitale Lernbegleiter einsetzen.
In den Jahrgängen 7 bis 10 soll dabei der Einsatz von iPads in Verbindung mit smarten Displays erfolgen. Der Einsatz der iPads dient dazu, eine zeitgemäße Lernkultur zu fördern. Die Vermittlung der fachlichen Inhalte steht dabei unverändert im Vordergrund. Darüber hinaus gilt es, die methodische Kompetenz der Schülerinnen und Schüler zu stärken.
Mit Beginn der Oberstufe enden zunächst die iPad-Klassen (ggf. wird in der Oberstufe ein BYOD-Modell fortgesetzt). Die elternfinanzierten Geräte verbleiben im Besitz der Schülerinnen und Schüler.
I.2 Die Gerätewahl
Eingesetzt werden ausschließlich Tablets der Firma Apple Inc., namentlich iPads. Gründe hierfür sind die Möglichkeiten einer pädagogischen Steuerung und der Einheitlichkeit der Endgeräte sowie in dem vom Hersteller garantierten fünf- bis sechsjährigen Support für aktuelle Betriebssysteme. Diese sind erforderlich, um einen gemeinsamen Standard an Funktionalität der im Unterricht eingesetzten Apps zu schaffen.
I.3 Die Anschaffung
Der Schule ist es nicht möglich, allen Schüler_innen ein iPad täglich für den Unterricht zur Verfügung zu stellen. Aus diesem Grund werden die Eltern gebeten, ein iPad ab der Jahrgangsstufe 7 zu kaufen. In besonderen Härtefällen leiht die Schule aus ihrem Bestand ein iPad aus.
Die iPads können über die „Gesellschaft für digitale Bildung“ (kurz: GfdB) bezogen werden. Die GfdB bietet auch einen passenden Support und Service an. Zu Beginn jedes 7. Schuljahres findet ein Elterninformationsabend statt, an dem u.a. die Gesellschaft für digitale Bildung ihr Konzept vorstellt.
Selbstverständlich ist der Kauf in Eigeninitiative, auch von gebrauchten Geräten möglich.
Die gekauften Geräte sind Eigentum der Schüler_innen und dürfen auch privat genutzt werden. So ist es erlaubt, Apps für den privaten Gebrauch zu installieren und diese außerhalb der Schule zu verwenden.
Die Geräte, die von der Schule verliehen werden, bleiben Geräte, die ausschließlich im Schulmodus konfiguriert sind (s. u.). Auf ihnen können keine persönlichen Apps installiert werden. Ein vom Schulamt zur Verfügung gestellter Leihvertrag regelt alles weitere.
Außerhalb der Schulferien und gesetzlicher Feiertage sind die Geräte montags bis freitags von 8:20 Uhr bis 15:45 Uhr (an Langtagen) und von 08:20 Uhr bis 13:30 Uhr (an Kurztagen) automatisch auf Apps und Funktionen beschränkt, die für den schulischen Einsatz notwendig sind.
I.4 Die Ausstattung des Endgerätes
Es handelt sich um die jeweils aktuellen Standardmodelle der iPad- Reihe mit mindestens 64GB Speicher. Zudem muss ein digitaler Stift vorhanden sein. Dabei muss es sich nicht um das Modell „Apple Pencil 1“ handeln, kostengünstigere Modelle anderer Hersteller sind ebenfalls möglich.
Eine hochwertige Hülle wird empfohlen, um Schadensfällen vorzubeugen. Dringend empfehlen wir auch den Abschluss einer erweiterten Versicherung, damit bei Beschädigungen oder Verlust ein kontinuierlicher Einsatz weiterhin gewährleistet ist.
Diese Versicherung schließen die Eltern ggf. mit der GfdB ab. Abgedeckt sind mit einer solchen Versicherung auch gängige Schäden, wie z.B. Glasbruch oder Schäden durch Flüssigkeit. Im Schadensfall oder bei Abhandenkommen wenden sich die Eigentümer_innen des iPads direkt an die GfdB. Unter Umständen kann bei längeren Wartezeiten ein schulisches Leihgerät für die Dauer der Reparatur ausgehändigt werden.
Die iPads werden ausschließlich von der Schule mit dem Mobile Device Management (MDM) „JAMF School“ administriert. Dazu ist der Erwerb einer JAMF-Lifetime-Lizenz mit Kauf des iPads notwendig (einmalig derzeit 23,70€ zzgl. 49€ für die Einbindung).
Dieser Betrag wird einmalig auch für die Geräte erhoben, die in Eigeninitiative gekauft werden.
Bei einem Gerätetausch (z.B. bei Austauschgeräten in Schadensfällen) muss diese gerätegebundene Lizenz erneut kostenpflichtig erworben werden (ca. 25 Euro).
Die digitale Heft-/Ordnerführung geschieht mit der App „GoodNotes“, die die Schule kostenlos als Schullizenz zur Verfügung stellt. Mit dem Ende der iPad-Klasse bzw. mit dem Austritt der Schülerin/des Schülers durch Verlassen der Schule wird die Lizenz wieder entzogen. Klassenarbeiten werden wie bisher analog und nicht mit dem iPad geschrieben.
I.5 Die Kosten
Die GfdB bietet eine flexible Finanzierung oder einen Sofortkauf der Geräte an, wodurch die finanzielle Belastung der Familien individuell gestaltet werden kann.
Der Grundpreis z. B. für ein derzeit aktuelles iPad Modell (10. Generation, 10,2 Zoll) mit 64 GB Speicher, liegt bei etwa 498 Euro bzw. 13,80 Euro pro Monat auf 3 Jahre (Stand: April 2024). Der original Apple Pencil 1 kostet aktuell 99 Euro UVP, günstigere Alternativen sind ab ca. 30 Euro erhältlich.
Bei Nachbestellungen kann es zu Versandkosten in Höhe von ca. 7 Euro kommen, die ebenfalls von den Eltern zu tragen sind.
Jährlich nach den Herbstferien wendet sich die Schulleitung schriftlich an den Jahrgang 7, mit der Bitte mitzuteilen, ob der Kauf oder die Finanzierung eines iPads für die Familien möglich ist oder evtl. ein Leihgerät zur Verfügung gestellt werden muss.
Nachfragen zum Kauf oder der Finanzierung eines Gerätes, ob privat oder über die Gesellschaft für digitale Bildung können an den Digitalisierungbeauftragten der Schule (Herr Meyer, s.meyer@gkge.de) gestellt werden.
I.6 Die Administration
Die iPads müssen von der Schule administriert werden. Dadurch haben die Lehrer_innen u.a. die Möglichkeit, nur die Funktionen der iPads freizuschalten, die im Unterricht gerade benötigt werden. Dies geschieht mit dem Mobile Device Management (MDM) „JAMF School“..
Die Einsicht in private Daten, wie z.B. Fotos und Videos ist von Seiten der Schule technisch nicht möglich.
Darüber hinaus wird eine schulisch verwaltete Apple ID angelegt. Mit der Einrichtung stehen 200 GB Speicherplatz in der Apple Cloud („iCloud“ im Format: benutzername@apple.gkge.de) kostenlos zur Verfügung, wodurch der Speicherplatz der Standardkonfiguration (64 GB) ausreichend ist. Über die iCloud können die Daten der Schüler_innen auch automatisch gesichert werden. Damit ist auch bei Verlust oder Defekt des Geräts die Datensicherheit garantiert (Ende-zu-Ende verschlüsselt).
I.7 Die Einbindung von Schulbüchern
Zum Einsatz digitaler Schulbücher ist die Einrichtung von Benutzerkonten unter elterlicher Aufsicht notwendig. Dies gilt für die Verlage Klett, Cornelsen und Westermann
Die entsprechenden Apps der Schulbuchverlage werden zentral von der Schule auf den iPads der Schülerinnen und Schüler installiert. Die Lizenzen für die Schulbücher werden den Schüler_innen von der Schule zugeteilt.
Selbstverständlich ist auf Wunsch der Schülerin / des Schülers oder der Lehrkraft alternativ auch der Einsatz gedruckter Schulbücher möglich. Es besteht kein Zwang, digitale Schulbücher einzusetzen.
Begleitende Arbeitshefte zu eingeführten Lehrwerken (z.B. Workbooks) müssen zudem weiterhin in gedruckter Form angeschafft werden. Gleiches gilt im Regelfall auch für Schullektüren.
I.8 Der Unterricht in den iPad-Klassen
Alle Klassen durchlaufen im TUT-Unterricht vorab eine iPad -Schulung, die von Kolleg_innen des ersten iPad Jahrgangs zusammengestellt wurde. Dazu gehört auch das Regelwerk zum Umgang mit iPads im Unterricht, dieses hängt in den Klassen zusätzlich aus (s.Anhang). Zudem lernen die Schüler_innen die geläufigen Arbeitsweisen und – programme in dieser Schulung kennen. Neben den wichtigsten schulischen Apps lernen sie beispielsweise das Bedienen eines Programms für handschriftliche Notizen sowie die Verwaltung der einzelnen „Hefte“ (GoodNotes) auf dem digitalen Endgerät.
Im Fachunterricht entscheidet jede Fachkraft auf der Grundlage der schulinternen Curricula und der Fachkonferenzbeschlüsse nach pädagogischem Ermessen selbst, wie häufig und in welchen Unterrichtssituationen das iPad eingesetzt wird. Auch in iPad-Klassen ist es zeitweise pädagogisch sinnvoll, auf die digitale Technik zu verzichten.
Grundsätzlich werden die Materialien der Hohen See für die Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch digital zur Verfügung gestellt.
Alle Fachkonferenzen nehmen in ihren Unterrichtsvorhaben, immer da wo es sinnvoll ist, Bezug auf den für alle Schulen verbindlichen Medienkompetenzrahmen. Diese Auflistung hängt unserem schuleigenen Medienkonzept an.
Die Erfahrungen der Kolleg_innen werden im Kollegium dem nächsten Jahrgang mitgeteilt, regelmäßige Mikrofortbildungen haben schon vor dem Start der ersten iPad-Klasse stattgefunden und werden fortgesetzt.
Auch an schulinternen Fortbildungstagen, zu denen auch z.T. Eltern eingeladen wurden, beschäftigt sich das Kollegium mit der Weiterentwicklung des digitalen Lernens.
In den Jahrgängen 5, 6 & 10, die nicht in elternfinanzierter Vollausstattung lernen, stehen iPad-Wagen zur Verfügung, die durch die Lehrkraft in den Unterricht eingebunden werden können, sodass die Schüler_innen bereits auf das digitale Arbeiten in den weiteren Jahren vorbereitet werden.
II Weiterentwicklung des digitalen Lernens an unserer Schule
Beim Einsatz der iPads im Unterricht orientieren wir uns am vierstufigen sogenannten SAMR – Modell (Ruben Puentedura, 2006):
- Stufe: Substitution (Ersetzung)
Auf dieser Stufe werden analoge Lernangebote durch digitale Medien ersetzt. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn in einer iPad-Klasse keine Kopien, sondern PDF-Dateien über die AirDrop-Funktion verteilt werden. Auch das Ersetzen analoger Wörterbücher und Nachschlagewerke durch elektronische Ausgaben oder die Projektion von Materialien mit Beamer statt Overheadprojektor sind Beispiele für diese Stufe.
- Stufe: Augmentation (Erweiterung):
Hierbei ersetzen digitale Medien vormals analoge Lernangebote, z.B. wird ein Text mit einem Schreibprogramm mit Rechtschreibprüfung verfasst, es wird ein digitales Schulheft auf dem iPad verwendet etc.
- Stufe: Modification (Änderung):
Die „Modification“ meint die Umformulierung analoger Lernaufgaben. Es ist mit digitalen Medien beispielsweise möglich, dass zeit- und ortsunabhängig kollaborativ an einem Text gearbeitet wird, zum Beispiel mithilfe von Wikis und Pages-Dokumenten. Die Produktion von Lernvideos ist ein weiteres Beispiel.
- Stufe: Redefinition (Neubelegung):
Auf der höchsten Stufe des SAMR-Modells sind neuartige Lernaufgaben durch digitale Medien verortet. Ein Beispiel dafür ist die sogenannte
„Flipped Classroom“-Methode, bei der die Schüler_innen zu Hause Unterrichtsinhalte z.B. mit Erklärvideos erarbeiten und die Unterrichtszeit in der Schule in größerem Maß für Übungen und individuelle Hilfestellungen verwendet wird. Ein weiteres Beispiel ist der Einsatz von
„Game Based Learning“, also dem Lernen mithilfe von digitalen Spielen.
Zu Beginn des Unterrichts in iPad-Klassen wird der Unterricht überwiegend auf den unteren Stufen des SAMR-Modells gestaltet, jedoch finden nach und nach auch Unterrichtsphasen auf höheren Stufen statt. Zunächst jedoch werden die Schüler_innen ihr iPad mit den wichtigsten Apps als neues Arbeitsgerät kennenlernen. Die Einführung weiterer Funktionen und Apps erfolgt dann schrittweise.
Wir evaluieren den Unterricht in den iPad-Klassen regelmäßig (nächste Teil-Evaluation Oktober/November 2023, dann alle Folgejahre). Mit einem wachsenden Erfahrungsschatz der unterrichtenden Lehrer_innen, aber auch durch die Erfahrungen der Schüler_innen werden voraussichtlich immer wieder Anpassungen beim Einsatz von Methoden und Medien notwendig sein.
III. Unsere weiteren Zielsetzungen
Steigerung der Motivation
Durch den Einsatz moderner digitaler Endgeräte versprechen wir uns eine höhere Motivation der Schüler_innen. Durch die Möglichkeiten des iPads zum Beispiel bei Rechercheaufgaben, bei kollaborativen Arbeitsformen oder beim Erstellen multimedialer Handlungsprodukte und Präsentationsformen ist der Einsatz der iPads für Schüler_innen der Mittelstufe besonders attraktiv.
Förderung der Medienkompetenz
Die sichere Anwendung und Nutzung digitaler Medien und auch die kritische Auseinandersetzung (Datensicherheit, Datenschutz, Wahrung von Persönlichkeitsrechten etc.) sind Schlüsselkompetenzen, die wir in iPad-Klassen verstärkt fördern können.
Individuelle Förderung und selbstbestimmtes Lernen
Der Einsatz von iPads bietet ein großes Potenzial, Lernwege unterschiedlich und differenziert zu gestalten, aber auch die Interessen der Schüler_innen verstärkt im Unterricht einzubeziehen. Zudem bieten die multimedialen Möglichkeiten wie z.B. der Einsatz von Erklärvideos eine Individualisierung dahingehend, dass Zusammenhänge durch individuelle Wiederholungen im eigenen Lerntempo möglich sind. Als inklusive Gesamtschule ist die Gestaltung von individuellen Lernwegen von uns von besonderer Bedeutung.
Nähe zu Ausbildung, Studium und Beruf
Der digitale Wandel ist zunehmend in allen gesellschaftlichen Bereichen gegenwärtig, besonders natürlich in der Berufswelt. Wir wollen unsere Schüler_innen durch einen verstärkten Einsatz digitaler Medien im Unterricht dazu befähigen, einen vertrauten Umgang mit digitaler Technik zu erlangen, damit sie auf das Leben nach der Schule vorbereitet sind.
Kreative Mitgestaltung des Unterrichts
Der produktive Einsatz der iPads beinhaltet neue Formen kreativer Umsetzungen, die zuvor nur schwer möglich waren. Zu diesen Formen gehören unter anderem moderne Präsentationsmöglichkeiten, interaktive Aufgaben, Integration von Audio- und Videobeiträgen etc.
IV. Unsere Nutzungsregeln
Wir erwarten von den Schüler_innen, dass sie in Kooperation mit ihren Lehrer_innen Eigenverantwortung für ihre schulische Arbeit übernehmen. Sie sollen die Arbeit mit den iPads als Chance für größeren Erfolg, aber auch als Verpflichtung begreifen.
Allgemein gelten für die Nutzung von Handys, Smartphones und Smartwatches die Regeln der Schul- und Hausordnung (s. Website bzw. Schultagebuch).
In iPad-Klassen gilt darüber hinaus ein Verhaltenskatalog, der mit den Schüler_innen besprochen und bei der Inbetriebnahme der iPads von ihnen bestätigt werden muss. Die Nutzungsregeln sehen folgende Regelungen vor:
- Das iPad muss immer mit in die Schule gebracht werden, das gilt auch für den Stift.
- Das Umgehen von schulisch administrierten Einschränkungen ist nicht gestattet.
- Die Nutzung der iPads im Unterricht durch die Schüler_innen setzt die Erlaubnis der Lehrkraft voraus. Die Lehrkraft kann die Verwendung von digitalen Endgeräten aus unterrichtlichen Gründen temporär untersagen.
- Die iPads werden seitens der Schüler_innen in der Schule ausschließlich zu unterrichtlichen Zwecken verwendet.
- Die iPads werden erst nach Begrüßung durch die Lehrperson aktiviert und liegen (wenn es die Aufgabenstellung erlaubt) auf dem Tisch, um eine bessere Einsicht durch die Lehrperson zu gewährleisten.
- Auf den Tablets der Mitschüler_innen darf ohne deren Wissen nichts gelöscht, verändert oder installiert werden.
- Bei Klassenarbeiten, Klausuren und sonstigen Überprüfungen sind die iPads auszuschalten, sofern deren Einsatz nicht durch die Aufgabenstellung vorgegeben ist.
- Der Einsatz des iPads entbindet nicht von der Pflicht, herkömmliche Materialien (Stifte, Papier, Hefte etc.) in die Schule mitzubringen.
- Sowohl der Besitz als auch das Zeigen von rassistischen, pornographischen, gewaltverherrlichenden oder ehrverletzenden Inhalten sind verboten. Bei begründetem Verdacht eines erfüllten Straftatbestandes wird das Endgerät durch die Schule einbehalten und der Polizei zur Überprüfung übergeben.
- Foto- und Filmaufnahmen sowie Audiomitschnitte sind auf dem Schulgelände nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft und zu schulischen Zwecken gestattet und dürfen von den Schüler_innen nicht weiterverbreitet werden.
- Schüler_innen müssen verantwortungsvoll mit dem Gerät umgehen.
- Die Geräte müssen mit voll geladenem Akku in die Schule mitgebracht werden. Ausschließlich in besonderen Ausnahmefällen ist das Laden digitaler Endgeräte nach Absprache mit der jeweiligen Lehrkraft möglich und muss von der Schülerin / dem Schüler beaufsichtigt werden.
- Bei technischen Schwierigkeiten werden Anfragen per E-Mail an die Adresse support@gkge.de gestellt.
Ein Auszug der Regeln ist in den Klassen visualisiert.
Stand des Konzeptes:
August 2023 (angepasst an den Schulneubau Mai 2024)